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Notlagentarif der PKV

(01. November 2019) - Der Verband der privaten Krankenversicherungen e.V. veröffentlichte vor kurzem die Anzahl seiner Versicherten im Notlagentarif. Dieser wurde im August 2013 eingeführt und kann im Gegensatz zum Basis- und Standardtarif nicht frei gewählt werden. Zahlt ein Mitglied der PKV über mehrere Monate seinen Beitrag nicht, kann der Versicherer unter bestimmten Voraussetzungen die private Krankenversicherung in den Notlagentarif umstellen.

Der Notlagentarif erstattet nur die Behandlungskosten bei akuten Erkrankungen, bei anhaltenden Schmerzen, in der Schwangerschaft und der Mutterschaft. Für Kinder und Jugendliche werden die Kosten medizinisch notwendiger Heilbehandlungen wegen Krankheit und Unfallfolgen, von Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen erstattet. Der Beitrag des Notlagentarifs ist bei jeder privaten Krankenversicherung einheitlich kalkuliert und liegt etwa zwischen 70,- und 110,- Euro pro Monat.

Ende 2017 waren etwa 106.200 Personen in diesem Tarif versichert. Gegenüber 2016 war damit ein leichter Anstieg von circa 3.200 PKV-Versicherten in diesem Tarif zu verzeichnen. Vergleicht man die Statistiken der Jahre 2014 und 2015 mit den aktuellen Zahlen, gibt es aktuell deutlich weniger Versicherte im Notlagentarif. Der Anteil der Versicherten der PKV im Notlagentarif liegt seit seiner Einführung bei gut einem Prozent.

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