Satzung

Alles muss seine Ordnung haben!

Wer Innungsmitglied sein kann, wie Entscheidungen getroffen werden, was Vorstand und Geschäftsführung allein entscheiden dürfen und wann sie eine Entscheidung der Mitgliederversammlung einholen müssen, wie der Vorstand und die Ausschüsse gewählt werden und welche Aufgaben sie haben, dass die Geschäftsführung jährlich über alle eingenommenen und ausgegebenen Gelder der Mitgliederversammlung Rechenschaft ablegen muss (Jahresrechnung) und dass sie die voraussichtlichen Einnahmen des nächsten Jahres kalkulieren muss und sich die Pläne, wofür sie dieses Geld auszugeben gedenkt von der Mitgliederversammlung vorab genehmigen lassen muss (Haushaltsplan) – all dies ist in der Satzung geregelt.

So entscheiden auch die Mitglieder selbst über die Höhe der Beiträge und Gebühren, die in der Innung (und manchmal sogar darüber hinaus) für alle gelten.

Eine Satzung ist vielleicht nicht die spannendste Lektüre, aber sie sorgt dafür, dass die Entscheidungsmacht für alle bedeutenden Angelegenheiten bei den Mitgliedern selbst verbleibt und sorgt für einen strikt demokratischen Organisationsaufbau.


Die Satzung der Mitteldeutschen Zahntechniker-Innung

Die Beitrags- und Gebührenordnung der Mitteldeutsche Zahntechniker-Innung

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